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iOS 11: So schützt die SOS-Funktion eure Daten vor Fremden

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iOS 11: So schützt die SOS-Funktion eure Daten vor Fremden

Das iOS 11 bringt ein neues Sicherheitsfeature fürs iPhone: Durch mehrfaches Drücken der Ein-/Ausschalten-Taste lässt sich ein Notruf abgeben. Die Funktion hilft aber auch dabei, die eigenen Daten vor Zugriff durch Fremde zu sichern.

iOS 11

Mit dem iOS 11 erhalten iPhone-Nutzer eine „SOS“-Funktion, die es zuvor nur für Benutzer einer Apple Watch gab: Durch fünffaches Drücken der Ein-/Ausschalten-Taste erscheint neben dem „Ausschalten“-Befehl auch die Option „Notruf SOS“. Auf Wunsch ist es auch möglich, dass das iPhone in dieser Situation direkt einen Notruf tätigt; dies muss der Benutzer in den Einstellungen aber zuvor festgelegt haben.

Über die „Health“-App lassen sich außerdem „Notfallkontakte“ definieren, die eine SMS mit der Information erhalten, dass der Benutzer einen Notruf getätigt hat. Sie erhalten außerdem eine Nachricht mit der aktuellen Position des Benutzers und auch eine Information, wenn sich die Position ändert. Dass diese Nachricht – anders als bei Android-Smartphones – nicht auch an die Notrufzentrale selbst geht, brachte Apple jüngst Kritik ein .

Der externe Inhalt kann nicht angezeigt werden.

Positiv wird hingegen ein „Nebeneffekt“ der Funktion aufgenommen: Wer den Ein-/Ausschalten-Knopf dann drückt, wenn das iPhone ausgeschaltet ist, kann sich im Anschluss nicht mehr mit Touch ID anmelden. Seltsamerweise erscheint die Meldung, dass der Finger nicht erkannt werden könne, was vielleicht für Verwirrung sorgen wird. Dass Touch ID „gesperrt“ ist, dürfte aber eine bewusste Entscheidung sein: Benutzer können so durch das fünffache Drücken der Taste ihre Daten noch effektiver sichern.

Denn während es vergleichsweise einfach möglich ist, einen Benutzer zum Auflegen des eigenen Fingers zu zwingen, ist es deutlich schwieriger, ihn zur Herausgabe des Codes zu nötigen. Sollte der Benutzer seine Daten vor staatlichen Zugriffen schützen wollen, ist die letztgenannte Option völlig ausgeschlossen: Aufgrund des „nemo tenetur“-Grundsatzes ist es unzulässig, eine Person dazu zu zwingen, „sich selbst anzuklagen“, also selbst möglicherweise belastende Informationen preiszugeben.

Finger lassen sich wiederum mit dem Fingerabdruck des Benutzers modellieren . Und die Gesichtserkennung des iPhone 8 dürfte sich auch ohne den Willen des Besitzers verwenden lassen – wenn derjenige, der aufs iPhone zugreifen will, dieses einfach vor dessen Gesicht hält.

Quelle: via The Verge